Eine Vorarlberger Familie klagt beim Obersten Gerichtshof , weil ihr ungeborenes Kind als "Schaden" bezeichnet wird. Hintergrund: Vor kurzem wurden in Kärnten ein behindertes Kind geboren, dessen Behinderung von den Ärzten nicht korrekt erkannt wurde. Daher wurde den Eltern lebenslanger Schadensersatz für ihr nun behindertes Kind zugesprochen.
Die angesprochenen Vorarlberger bekommen nun bald ein Kind, das exakt die gleiche Behinderung aufweist – diesmal von den Ärzten korrekt erkannt. Die Eltern werden das Baby trotzdem bekommen und finden es nun tragisch, dass es per schadensrechtlichem Gerichtsspruch in Kärnten gleich mal als "Totalschaden" bezeichnet wird.
Sie betonen aber auch ausdrücklich, dass es ihnen "nicht ums Geld geht". Trotzdem fordern sie im selben Atemzug von der Republik, dass ihnen gefälligst der "behinderungsbedingte Mehraufwand" vergütet wird. Offensichtlich genügen die zahllosen Behindertenzuschüsse, -zahlungen und -ermäßigungen nicht, und auf Schadensersatz können sie auch nicht hoffen, da die Behinderung des Kindes korrekt erkannt wurde.
Ist das nicht etwa so, wie wenn ich wissentlich ein stark beschädigtes Auto kaufen würde und trotzdem dann vom Autohändler auch noch Schadensersatz verlangen würde?
Eltern: "Wir würden gerne dieses Auto kaufen."
Autohändler: "Sehr gerne, aber dieses Modell hat leider keinen Motor mehr, kein Lenkrad und überhaupt ist es schon zweimal ausgebrannt."
Eltern: "Kein Problem, wir nehmen es trotzdem."
Autohändler: "Sind Sie sicher? Das gibt bestimmt massive Probleme und ich könnte …"
Eltern: "Ruhe, wir nehmen es."
Autohändler: "Okay, wenn das ihr ausgesprochener Wunsch ist und Sie sich über alle Komplikationen und Eventualitäten im Klaren sind."
Eltern (sind sich sicher und unterschreiben): "Passt, danke, ist gekauft."
Autohändler (verwundert, aber unterwirft sich dem Wunsch der Eltern): "Danke und viel Spaß mit ihrem neuen Auto."
Eltern: "So, und jetzt unterhalten wir uns mal über Schadensersatz. Sie haben uns ein hoffnungslos beschädigtes Auto verkauft und obwohl sie uns mehrmals ausdrücklich darauf hingewiesen haben und wir alle ihre guten Ratschläge ignoriert haben, verlangen wir von ihnen oder der Republik, je nachdem wer früher nachgibt, eine beträchtliche Kompensation …"